Leider ist es auch bei uns schon ein gewohntes Bild das Wege, Wiesen und auch die Loipen mit den Hinterlassenschaften des besten Freundes des Menschen stark verunreinigt sind.
Am fehlenden Angebot von Gassisackerln und den dazugehörigen Entsorgungsbehältern liegt es sicher nicht.
Diese stehen zur Verfügung, man muss sie nur noch benutzen. Das Angebot wird auch auf Wunsch stetig erweitert.
GR Alexander Gfäller
Fraktionsobmann Für Kufstein
An dieser Stelle im vorab ein Lob und ein Dankeschön an die Vielen die Ihre Häuferl ordnungsgemäß entsorgen.
Ohne Kontrollen und schlussendlich mit einer Bestrafung bei ständigen Übertretungen wird es nicht gehen, wie es in der Kufsteiner Hundehalteverordnung vorgesehen ist. In anderen Gemeinden wird dies bereits praktiziert, obwohl eine Bestrafung wirklich nur die letzte Maßnahme sein sollte.
Beginnen müssen wir zuerst mit mehr Information und einem friedlichen Diskurs.
Ich will hier die Kufsteiner Hundehalterverordnung in Erinnerung rufen, besonders §2- Verbot des Verunreinigens mit Hundekot, Hundekotentfernungspflicht, Betretungsverbot für Hunde.
Eine Verunreinigung von Flächen und Anlagen durch Hundekot ist verboten und ist unverzüglich zu entfernen.
Ein großer Wunsch ist dass alle Hundebesitzer die Überbleibsel der Vierbeiner so entsorgen wie es vorgesehen ist. Oft wird zwar ein Sackerl verwendet, aber dann nicht in den Hundekotbehälter geworfen. Durch die Unbelehrbaren kommt es immer wieder zu Konflikten zwischen Hundebesitzern und Fußgänger, Radfahrer usw. die oft ein enormes Aggressionspotential aufweisen.
Um Spaziergänge nicht immer zu einem Spießrutenlauf werden zu lassen bitten wir um ein Einsehen.
Beschimpfungen und Drohungen beiderseits sind nicht zweckdienlich, ein vernünftiges Miteinander ist das Ziel.
In Kufstein sind derzeit 634 Hunde angemeldet wie es in der Verordnung zur Erhebung einer Hundesteuer vorgesehen ist. Die wahre Zahl an Hunden ist um einiges Höher, durch die Meldepflicht ist ein Hund binnen zwei Wochen bei der Stadtpolizei anzumelden.