Die Schulstarthilfe für das Schuljahr 2019/20 in Höhe von € 150,- pro schulpflichtigen Kind kann bis 30.September 2019 beantragt werden und ist abhängig vom Familieneinkommen.

 

Ziel der Förderung

Ziel der Förderung ist es, einkommensschwachen Familien den Schulstart eines Kindes im Pflichtschulalter finanziell zu erleichtern.

 

Gegenstand

Für den Schulstart eines Kindes im Pflichtschulalter wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

 

Weitere Voraussetzungen

  • Das Haushaltseinkommen darf die in der Richtlinie festgelegte Obergrenze nicht überschreiten.
  • Details finden Sie im Informationsblatt zur Einkommensberechnung und in der Berechnungshilfe
  • Der Hauptwohnsitz des Fördernehmers/der Fördernehmerin muss sich in Tirol befinden.
  • Die Schulstarthilfe wird für Kinder zwischen dem vollendeten 6. und 15. Lebensjahr gewährt,
  • die eine Pflichtschule besuchen.

 

Höhe der Förderung

Die Höhe der Förderung beträgt € 150,--. Die Förderung wird pro Kind und Förderjahr gewährt.

 

Einreichfrist für Förderanträge

Förderanträge sind vom 01. Jänner bis spätestens 30. September des im Antragsjahrbegonnenen Schuljahres elektronisch mittels Online-Formular einzureichen.

Dem Antrag ist die aktuelle Haushaltsbestätigung der Wohnsitzgemeinde anzuschließen.

Der Antrag muss vor Fristende beim Amt der Tiroler Landesregierung eingelangt sein.

 

Auszahlung des Förderbetrages

Die Auszahlung des Förderbetrages aufgrund der Förderentscheidung erfolgt im Nachhinein ab Mitte August des Antragsjahres.

 

Antragsstellung: 

Die Antragsstellung ist nur mittels Online Formular möglich.

Dieses steht auf der Webseite des Landes Tirol unter www.tirol.gv.at/schulstarthilfe zur Verfügung.

Dem Antrag ist die aktuelle Haushaltsbestätigung der Wohnsitzgemeinde anzuschließen.

Alle anderen Informationen dazu finden sie ebenfalls auf der Website.

 

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