Im Gemeinderat vom 12.12.2012 wurde mit einem Abstimmungsergebnis von 13:8 ein Bebauungsplan für ein weiteres fragwürdiges Bauprojekt beschlossen, das in einem Wohngebiet errichtet werden soll. Dabei handelt es sich um das „Gretter Projekt“ in Endach, das durch die Antragstellerin Rieder Bau GmbH umgesetzt werden soll. Seit einigen Jahren gibt es Bestrebungen, in diesem Bereich ein altes Gebäude durch ein neues Gebäude zu ersetzen bzw. freie Flächen zu verbauen. Grundsätzlich ist gegen eine Veränderung aus städtebaulicher Sicht nichts einzuwenden, wenn nicht sogar erwünscht. Bei diesem Projekt ist aber anzumerken, dass es sich um ein Gebäude mit einer Gesamthöhe von 16,60 m und einer Baumassendichte von 6,5 handelt. ( E+4OG, 5m über Bestand). Diese Ausmaße sind an diesem Standort aus städtebaulicher Sicht unvertretbar. Der positive Beschluss über den Bebauungsplan für dieses Grundstück widerspricht ebenso der Raumordnung und dem örtlichen Raumordnungskonzept. Im Raumordnungskonzept ist festgehalten, dass möglichst für größere funktional zusammenhängende Gebiete Bebauungspläne zu erlassen sind. In diesem Fall wird darauf keine Rücksicht genommen. Von einem wohlüberlegten Bau kann in diesem Fall keine Rede sein. Die Baudichte mit der Idee des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden und damit die Voraussetzung für eine allfällige Förderung (man spricht von öffentlichem Geld) zu begründen, so der Antragsteller, muss nicht mehr kommentiert werden. Rücksicht gegenüber Anrainern und Mitbürgern, sowie Vorgaben aus städtebaulicher Sicht, sind bei diesem Projekt zweitrangig.  Punkte wie Erschließung und dabei besonders die Situation durch vermehrtes Verkehrsaufkommen durch das Wohngebiet, wird nicht berücksichtigt. Es lebe die Lobby.

 

Wir von der SPÖ Kufstein stehen hinter den betroffenen KufsteinerInnen und sprechen uns massiv gegen dieses Projekt aus.

Rückblick:

Im Jahren 2006 wurde bereits ein Projekt für denselben Standort eingereicht, das im Bauausschuss behandelt wurde. Die Projektanten wurden mit einer Überarbeitung des Projektes beauftragt. Festgehalten wurde die überhöhte Wuchtigkeit (E+3OG) des Gebäudes im Bereich der Liegenschaft „Gretter“. Ebenso wurde angeregt, den dörflichen Charakter zu berücksichtigen. Den Projektwerbern wurde auch bekannt gegeben, dass eine Baumassendichte von 2,0 – 2,5 einzuhalten ist. Die Höhe des neuen Gebäudes muss sich im Bereich „Gretter“ nach dem Altbestand richten. Dieses Projekt wurde 2008 wiederum nicht befürwortet.

Im März 2011 wurde ein weiteres Projekt, dass auf dem angrenzenden Grundstück errichtet werden sollte (Gebäudehöhe E+2 und Dachgeschoß), vom Bauausschuss zurückgewiesen.

Begründung – Dachgeschoß entfernen, Erschließung erklären……

Eine Gleichbehandlung von Projektwerber, die in diesem Bereich eine Bebauung vornehmen wollten, ist nicht gegeben.

Das zurückgesetzte vierte Obergeschoss ist bewusst nicht dargestellt.